Hinweis: Rechtsansichten in meinen Postings sind unverbindlich und stellen meine persönliche Meinung dar!
Aktuelle Themen
Barrierefreiheit im alltäglichen Leben bedeutet weit mehr als nur rollstuhlgerechte Zugänge! Es bezieht sich auf die Schaffung einer Umgebung, die für alle Menschen, unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen, zugänglich und nutzbar ist!
Barrierefreiheit kann auch im digitalen Kontext verstanden werden - Es bezieht sich auf die Gestaltung von digitalen Inhalten und Technologien! Das bedeutet, dass Websites, Apps und Softwares und andere digitale Inhalte so gestaltet werden sollten, dass sie von Menschen mit verschiedenen Fähigkeiten genutzt werden können!
Barrierefreiheit ist ein grundlegender Schritt hin zu einer inklusiven Gesellschaft, in der jeder Mensch in der Lage ist, sein volles Potenzial zu entfalten!
Die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung in einem Unternehmen erfordert mehrere Schritte! Bewusstsein schaffen, Informationen erheben, Rechtmäßigkeitsgründe festlegen, Verfahren für die Datenschutzverletzungen etablieren, Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen, Dokumentation und Aufzeichnungen etc.
Verständlicherweise bedeutet dieser Umsetzungsprozess für Klein- und Mittelunternehmer einen bürokratischen und zeitlichen Mehraufwand, der im Alltag eines Selbstständigen eine große Hürde darstellen kann!
Der Europäische Datenschutzausschuss hat daher einen Leitfaden für kleine Unternehmen erstellt, welcher leicht verständlich erklärt, welche rechtlichen Verpflichtungen zu beachten sind und wie diese erfüllt werden können.
https://www.edpb.europa.eu/sme-data-protection-guide/home_de
Insgesamt trägt die DSGVO dazu bei, den Datenschutz in der digitalen Welt zu stärken, den freien Datenverkehr innerhalb des EU-Binnenmarktes zu gewährleisten und die Rechte der Einzelperson zu schützen!
Seneca merkte bereits an: Tempori aptari decet - Man muss sich den Zeiten anpassen!
Das Zusammenspiel von Digitalisierung und Datenschutz ist eine zentrale Herausforderung für Unternehmen! Es geht darum, einerseits die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und andererseits den Datenschutz nicht zu vernachlässigen. Dies erfordert ein hohes Maß an Verantwortung und Expertise!
Unternehmen, die dieses Zusammenspiel erfolgreich meistern, werden nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch das Vertrauen ihrer Kunden stärken und ihre Wettbewerbsposition verbessern.
Das Handwerk spielt eine entscheidende Rolle in unserer Gesellschaft! Es ist nicht nur ein Eckpfeiler der Wirtschaft, sondern auch ein Grundpfeiler unserer Kultur. Handwerksberufe sind unerlässlich, um die Infrastruktur zu erhalten, die unser tägliches Leben ermöglicht.
Aus diesem Grund ist die Ausbildung von qualifizierten Fachkräften im Handwerk von immenser Wichtigkeit!
Tiroler Tageszeitung Dienstag, 16. April 24 - Rauchpausen kosten zwei Wochen Arbeitszeit pro Jahr! Gegenwärtig rauchen rund 24% der Bevölkerung; bei einer 5-Tage-Woche werden mehr als 2 Stunden der wöchentlichen Arbeitszeit mit dem Rauchen verbracht.
In Österreich gibt es keine gesetzliche Regelung, die explizit Rauchpausen während der Arbeitszeit vorsieht! Das bedeutet, dass Arbeitgeber nicht verpflichtet sind, ihren Angestellten spezielle Pausen zum Rauchen zu gewähren! Das Arbeitszeitgesetz definiert Pausen als Unterbrechungen der Arbeitszeit, während derer der AN keine Arbeitsleistung zu erbringen hat. Ob Rauchpausen in diese Pausenzeit eingeschlossen oder ob zusätzliche Rauchpausen gewährt werden, liegt im Ermessen des Arbeitgebers!
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Rauchpausen in AUT im arbeitsrechtlichen Kontext nicht explizit geregelt sind und in erster Linie eine Angelegenheit der internen Unternehmenspolitik darstellen! Ein vernünftiger Mittelweg im Unternehmen ist wünschenswert!